Beim Auftreten einer seuchenartigen Krankheit treten die Vorschriften des Bienenseuchengesetzes (Geltende Fassung) in Kraft. Für folgende
Gebiete in Kärnten wurden in letzter Zeit Sperrgebiete aufgrund einer anzeigepflichtigen Krankheit erlassen.
Aktuelle Faulbrut-Sperrgebiete:
BH St.Veit an der Glan: Raum Friesach
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St.Veit an der Glan