Zucht- und Vermehrungsbetriebe


Diese Betriebe vollziehen unter anderem Leistungsprüfung nach den Richtlinien des Zuchtverbandes ACA (Austrian Carnica Association)

Diese Betriebe vollziehen unter anderem Leistungsprüfung nach den Richtlinien des Zuchtverbandes ACA (Austrian Carnica Association),  liefern jährlich Zuchtberichte ab und lassen an ihren Völkern regelmäßig Gesundheitskontrollen durchführen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für die Erhaltung und Optimierung unserer heimischen Bienen.

Leistungsprüfungen & Kontrollen

Voraussetzungen für die Anerkennung als Zucht- und Vermehrungsbetrieb laut Kärntner Zuchtordnung:

  • Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung nach den Richtlinien eines österreichischen Zuchtverbandes
  • Abgabe eines Zuchtberichtes über das abgelaufene Zuchtjahr bis 30. September
  • Abgabe einer aktuellen Faulbrutuntersuchung (laufendes Jahr)

Aktuelle Zuchtbetriebe

Hinweise zu den „anerkannten Züchtern“ und „Vermehrungszüchtern“ finden Sie hier.

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Zuchtbetriebe in Kärnten 2024.pdf
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