Beim Auftreten einer seuchenartigen Krankheit treten die Vorschriften des Bienenseuchengesetzes (Geltende Fassung) in Kraft. Für folgende Gebiete in Kärnten wurden in letzter Zeit Sperrgebiete aufgrund einer anzeigepflichtigen Krankheit erlassen.
Derzeit KEINE
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St.Veit/Glan
Erlassung: 30.07.2020
Bescheid: SV10-TS-39/2020 (001/2020)
Aufhebung: 24.09.2020
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt
Erlassung: 22.06.2020
Bescheid: VK2-VET-374/2019 (011/2020)
Aufhebung: 16.09.2020