- Teilnahmeberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker die Mitglied eines Bienenzuchtvereines des Landesverbands für Bienenzucht in Kärnten sind.
- Honige die heuer 2025 in Kärnten geerntet wurden. Honige aus den Vorjahren sind nicht erlaubt!
- Der Honig muss aus eigener Produktion stammen.
- Es sind max. 3 Proben pro TeilnehmerIn erlaubt!
-
Blütenhonig < 400 µs
-
Blüten mit Waldhonig 400 µs – 800 µs
-
Honigtauhonig > 800 µs (Honige mit einer Leitfähigkeit von über 800 Mikrosiemens, die aber geschmacklich nicht dem Waldhonig entsprechen und eine helle Farbe
aufweisen)
-
Waldhonig > 800 µs
-
Sensorische Beurteilung (Geschmack, Geruch, Farbe, Harmonie – durch eine unabhängige Fachjury)
-
Laborbeurteilung (Sauberkeit und chemisch-physikalischen Parameter)
-
€ 50,- pro Probe bis 20.8.2025 (inkl. Paket 2, Urkunde, Medaille, 100 Prämierungsaufkleber)
-
€ 60,- pro Probe bis 29.8.2025 (inkl. Paket 2, Urkunde, Medaille, 100 Prämierungsaufkleber)
-
Einsendeschluss: bis 20.08.2025 (50 €) oder bis 29.08.2025 (60 €)
-
Der Honig muss bis zu diesem Datum in unseren Haus sein.
-
Honigprämierung: Samstag, 15.11.2025 (Kärntner Familien- und Brauchtumsmesse - Klagenfurt)
Antrag Labor- und Honiguntersuchung
Antrag_Untersuchung_GmbH_2024_Ausfüllen.
Adobe Acrobat Dokument
258.8 KB
tagPlaceholderTags: 2025, Honigprämierung2025