Gut aufgehoben mit der Versicherung des Imkerbundes

Tipps für eine effektive Schadensaufnahme!

Unwetter machen auch vor den Bienen nicht Halt. Wir haben Tipps zur Schadensaufnahme.
Unwetter machen auch vor den Bienen nicht Halt. Wir haben Tipps zur Schadensaufnahme.

Eine Absicherung vor ungewollten finanziellen, materiellen Schäden ist auch in der Bienenzucht wichtig. Imkerinnen und Imker aus Kärnten sind in der obligatorischen Versicherung des ÖIB versichert. Aber welchen Versicherungsschutz bietet die Versicherung des ÖIB?

 

Dazu erreichen uns immer wieder Anfragen. Aus diesem Grunde möchte der Landesverband für Bienenzucht hier ein paar Tipps für eine gute und effektive Schadensaufnahme geben...

Sparten: Feuer, Sturm, Einbruch, Betriebshaftpflicht, Transport und Rechtsschutz

Diese Versicherung ist für die Basismitglieder der Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien abgeschlossen. Eine Absicherung vor ungewollten finanziellen, materiellen Schäden ist auch in der Bienenzucht wichtig. Imkerinnen und Imker aus Kärnten, NÖ, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien sind in der obligatorischen Versicherung des ÖIB versichert.

Inhalte der Versicherung:

  • Sparte Feuer: Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Sparte Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrusch, Felssturz, Hochwasser, Überschwemmung und Lawinenschäden. Eine gewissenhafte Absicherung der Bienenstände mit ausreichend Verschraubungen, Verspannung mit Gurten, Beschwerung der Deckel mit gefüllten Sandsäcken etc. ist Voraussetzung.
  • Amerikanische Faulbrut: Unter gewissen Voraussetzungen ist der Ausbruch der amerikanischen Faulbrut mitversichert. Eine Ablichtung der behördlichen Anordnung (Bescheid der Behörde) ist verpflichtend der Schadensmeldung beizulegen. Weiters gilt Versicherungsschutz bei Vergiftungsschäden durch Pflanzschutzmittelanwendungen.
  • Sparte Einbruch: Einbruch, Vandalismus, Beraubung, Bären und Vergiftung Bei Waschbärenschäden ist eine genaue Auflistung der beschädigten Teile (Foto) erforderlich.
  • Sparte Transport AÖTB 2013: Auf Basis einer Jahrespauschalpolizze gelten Transporte von Bienen, Bienenkästen, Wabenbau, Honig und/oder Futtervorrat innerhalb Österreichs und Bayern mit jedem geeigneten Transportmittel (PKW, LKW) als versichert. Höchstentschädigung je Schadensfall: 1.000 Euro.
  • Sparte Betriebshaftpflicht: Betrieb, Haltung und Zucht von Bienen, Erzeugung und Handel mit Imkereiprodukten und Bienen. Diese Sparte ist sehr wichtig, für Besucher und Imker.

 Versicherungsschutz kann nicht gewährt werden bei:

  • Eigenschäden
  • Sachen (auch Räumlichkeiten), die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden.

Die Leistung der Haftpflichtversicherung

Die Leistung der Haftpflichtversicherung besteht darin, dass sie den Versicherungsnehmer hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Schadenersatzansprüche „abwehrt“, d.h.: berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten werden geleistet, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Schulbesuche und Ständeschau gelten als versichert. Events wie Zelt-, Scheunen- und Hüttenfeste müssen mit einer speziellen Veranstaltungshaftpflicht abgedeckt werden!

 

Sparte Rechtsschutz: Schadenersatz und Strafrechtsschutz

 

Die Höchstentschädigungssätze bei Totalschäden:

  • Bienen und Wabenbau € 125,-
  • Beute € 125,-
  • Volle Ernte (Honig) € 125,-
  • Voller Futtervorrat € 30,-

Amerikanische Faulbrut: (auf 15 Völker beschränkt)

  • Völker vernichtet € 125,-
  • Völker saniert € 62,50,-

Belegstellen:

  • Vatervölker (Bienen, Völker) € 150,-
  • Königin des Vatervolkes € 60,-

Auf der Belegstelle und am eigenen Bienenstand:

  • Begattungskästchen € 25,-
  • Königin € 25,-

Was habe ich als Imkerin/Imker im Schadensfall zu tun, um eine rasche Abwicklung zu ermöglichen?

Die Anzahl der Bienenvölker vor Eintritt des Schadens muss angegeben werden. Aussagekräftige Fotos, Detailaufnahmen, offene Bienenkästen, Waben mit Bienen etc. des Schadensereignisses sind anzufertigen. Die Angabe von Telefonnummern, ev. Mailanschrift aller Beteiligten, eine Bankverbindung verkürzen die Bearbeitungszeit erheblich!

  1. Unverzüglich ein Schadensformular (06a und 06b) beim zuständigen Landesverband herunterladen, ausfüllen und beim örtlichen Imkerverein bestätigen lassen.
  2. Alle Schadensmeldungen bitte per Post oder die gescannten Originale per Mail an den Kärntner Landesverband. Hier beschäftigt sich ein Sachverständiger mit der Schadensabwicklung und Bewertung, welche dann direkt an den ÖIB und den dort zuständigen Schadensreferenten weitergeleitet wird.
  3. Bei Brandschäden und strafrechtlichen Delikten ist zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und das Protokoll der Schadensmeldung beizulegen.
  4. Schäden durch Sturm, Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung und Bärenschäden müssen beim zuständigen Gemeindeamt bestätigt werden.
  5. Beschädigte Teile sollten bis zur Entschädigungsleistung aufbewahrt werden.

Leere Beuten, Bienenhäuser, Einrichtungen, geschleuderter Honig und Schleudern, private Einrichtungsgegenstände etc. sind nicht versichert, können aber preisgünstig beim Imkerbund zusatzversichert werden.

 

Freiwillige Zusatzversicherung (Gebäude und Inventar bei Imkereibetrieben):

Die Anträge für Gebäude- und Inventar-Zusatzversicherungen sind im Downloadbereich des Landesverbandes Kärnten zum Download bereit.

  • Variante 1: Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl mit fester Aufstellung, Pultständer, Bienenhaus samt Ausstattung sowie private Einrichtungsgegenstände können versichert werden. Versicherungssumme: für 1.000 Euro beträgt die Prämie 6 Euro. Je 500-Euro-Erhöhung der Entschädigungsleistung, steigt die Prämie um 3 Euro.
  • Variante 2: Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl für die Wande[1]rung, Wanderwagen, Pultständer und Freiaufstellung. Versicherungssumme: für 1.000 Euro beträgt die Prämie 8 Euro. Je 500-Euro-Erhöhung der Entschädigungsleistung, steigt die Prämie um 4 Euro.

Versicherungswert:

Die Versicherung entschädigt den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache, daher muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Die Versicherung leistet in den Sparten Feuer, Sturm, Einbruch und Vandalismus einen Beitrag von € 100,-- pro Volk. Hier sind nur Bienenvölker samt Behausung (Beuten) versichert. Keine Bienenhäuser (Gebäude), keine Pultständer, keine Aufstellplätze usw. In der Betriebshaftpflicht (z. B. Bienenstich an betriebsfremde Personen) haftet der Versicherer bis zu einer Summe von Maximal € 1.000.000,- .

 

Bei Schäden in den Sachsparten muss der jeweilige Vereinsobmann informiert und auf der Schadensmeldung die Angelegenheit bestätigen und unterschreiben.

 

Bei amerikanischer Faulbrut (AFB) ersetzt die Versicherung bei Bienenverlusten bis zu 10 Völker eine Betrag von € 100,-- pro Volk.

 

Bitte die entsprechenden Formblätter zu verwenden! Die jährliche Versicherungsprämie wird über den Landesverband eingehoben und an den ÖIB weitergeleitet. Jahresprämie ab 01.01.2017 für einen Block (bis 50 Bienenvölker) € 10,00, für jeweils weiteren Block (50 Bienenvölker) € 15,00

Übermittlung der Formulare:

Alle Schadensmeldungen und Bilder bitte per Post oder die gescannten Originale per Mail an den Kärntner Landesverband für Bienenzucht, Ochsendorf 16, 9064 Pischeldorf, office@bienenzucht.org. Hier beschäftigt sich ein Sachverständiger mit der Schadensabwicklung und Bewertung, welche dann direkt an den ÖIB und den dort zuständigen Schadensreferenten weitergeleitet wird.

 

Die aktuellste Versicherungsleistung finden sie immer unter: www.imkerbund.at/obligatorische-versicherung

 

Wir wünschen Ihnen für die Abwicklung alles Gute! Bei Fragen stehen wir jeder Zeit an Ihrer Seite! Mit imkerlichen Grüßen, das Team der Kärntner Imkerschule.